Betriebliche Altersvorsorge
Zeigen Sie als Arbeitgeber soziale Kompetenz
Seit dem Jahr 2002 ist die Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge gesetzlich geregelt. Mit dem Angebot der Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge werden Sie dieser Regelung gerecht und setzten sich für dessen Erfüllung in Ihrem Unternehmen ein.
Vorteile für Arbeitsgeber
Für Sie als Arbeitgeber entstehen dabei nur Vorteile:
- Erfüllung der gesetzlichen Regelung
- Ersparnis bei den Lohnnebenkosten
- Bindung von qualifiziertem Fachpersonal
- Sozial-Kompetenz
Drei Wege der Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge kennt drei Wege:
- Arbeitgeber finanziert
- Arbeitnehmer finanziert durch Gehaltsumwandlung und
- die Misch-Finanzierung (Beitragsanteile von Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
Durch verschiedene Durchführungswege besteht die Möglichkeit einen Maßanzug für die unterschiedlichen Gehaltsgrößen der Angestellten zu berechnen. Hier kann es zu interessanten Ersatzlösungen für steuerlich uninteressante Gehaltserhöhungen kommen.
Dadurch wird die betriebliche Altersvorsorge auch für Auszubildende, sogenannte Minijobber und vor allem für angestelle Familienangehoerige interessant.
Wenn Sie einen Beratungstermin wünschen, rufen Sie uns an oder schreiben eine E-Mail.
Ihre Ansprechpartner
Sven Roock
Geschäftsführer / Versicherungsfachmann (BWV)
MED Versicherungen & Handel GmbH
Dreyerpfad 1
22415 Hamburg
Tel.: 040 - 87 50 73 02
Fax: 040 - 87 60 02 78
E-Mail: sr@medhamburg.de
Jochen Vöge
Dipl. Kfm./ Master in European Management/ Diplômé de Grande École 1991
MED Versicherungen & Handel GmbH
Dreyerpfad 1
22415 Hamburg
Tel.: 040 - 87 50 73 02
Fax: 040 - 87 60 02 78
E-Mail: jv@medhamburg.de