Ärztliche Versorgungswerke

In den letzten Jahren sind von den Selbstverwaltungsgremien der Versorgungswerke Satzungsänderungen beschlossen worden, die für die Betroffenen zumeist spürbare Leistungseinschnitte bedeuten.

Die Versorgungswerke der berufsständischen Versorgungseinrichtungen der Ärzte und Zahnärzte unterliegen aufgrund einer versicherungsmathematisch fundierten Versicherungssystematik ständig Zugzwängen bei der Anpassung und Nachjustierung der satzungsgebundenen Beitrags- und Leistungsregelungen. In jüngster Zeit wurden zum Teil merkliche Senkungen der Rentenprognosen bekannt gegeben.

Tribut an die demografische Entwicklung

Als kapitalgedecktes Finanzierungssystem sind die Versorgungswerke gehalten, vor allem wegen der steigenden Lebenserwartung und deren Gefolge regelmäßig aktualisierten "Sterbetafeln" und in Anbetracht der Kapitalmarktentwicklung von Zeit zur Zeit Korrekturen beim Leistungsreglement vorzunehmen.
Satzungsänderungen in den letzten 10 Jahren

In den letzten 10 Jahren sind von den Selbstverwaltungsgremien der Versorgungswerke Satzungsänderungen beschlossen worden:

  • Aussetzung der Dynamisierung der Rentenansprüche
  • Ausbleiben eine jährlich erfolgenden Erhöhung der Bestandsrenten
  • Abschaffung des Kinderzuschlages zu den Renten
  • Begrenzte Bewilligung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Härtere Prüfkriterien und Auflagen bei einer teilweisen oder völligen Anerkennung einer beantragten Berufsunfähigkeitsrente

Allesamt Reglements, die nichts mit der Demografiekomponente und den Sterbetafeln zu tun haben.

"Höchstmögliche Vorsicht und Weitsicht"

Die Satzungsänderungen werden gegenüber den Betroffenen oft damit gerechtfertigt, daß bei allen das Beitrags- und Leistungsrecht betreffenden Regelungen der "Grundsatz der höchstmöglichen Vorsicht und Weitsicht bei der Planung und Durchführung der Entscheidungen beachtet werden" müsse.

Dies sei nicht immer populär und in Einzelfällen mit gravierenden Einschnitten in die Zukunfts- und Versorgungsplanung der Betroffenen verbunden.

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Sven Roock MED Versicherungen und Handel GmbH

Sven Roock
Geschäftsführer / Versicherungsfachmann (BWV)
MED Versicherungen & Handel GmbH
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Jochen Vöge MED Hamburg

Jochen Vöge
Dipl. Kfm./ Master in European Management/ Diplômé de Grande École 1991
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